Infos

DIE WICHTIGSTEN INFOS RUND UM UNSERE VIERBEINER

Kastration

Über das Thema Kastration wird viel diskutiert, häufig sogar kontrovers.
Oft stellt sich für Hundebesitzer die Frage, ob eine Kastration sinnvoll bzw. laut Tierschutzgesetz überhaupt vertretbar ist. In einem gemeinsamen Gespräch kann ich Ihnen die pro und contra Punkte erläutern und Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
Bei Katzen hat uns der Gesetzgeber die Entscheidung abgenommen. Seit 1.1.2005 gilt in Ö die Kastrationspflicht für alle Freigänger. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zuchtkatzen und reine Wohnungskatzen.

Impfungen

Katzen- und Hundebabies erhalten durch die Aufnahme von Kolostrum (Muttermilch) ihre ersten Abwehrstoffe von ihren Müttern. Mit zunehmendem Alter verliert der Welpe diesen Schutz. Durch Impfungen können wir unsere Tiere aber vor vielen Infektionskrankheiten schützen.
Hunde sind von einer Reihe von Viren und Bakterien bedroht, die zu Infektionskrankheiten zählen. Dazu gehören: Staupe, Leptospirose, HCC (Hepatitis contagiosa canis), Parvovirus und Tollwut.
Katzen sollten je nach Lebensraum (Freigänger / Wohnungskatze) gegen folgende Infektionskrankheiten geimpft werden: Katzenseuche, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut.
Gerne berate ich Sie über das von mir verwendete Impfschema und informiere Sie mittels Impferinnerung über die nächste anstehende Impfung.

Narkose

Vor jeder Narkose muss mithilfe einer gründlichen Allgemeinuntersuchung das Narkoserisiko festgestellt werden. In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen, dem Alter des Tiers, der Art und Dauer des Eingriffes wird zwischen Inhalations- und Injektionsnarkose gewählt.
Die Injektionsnarkose ist bei kleinen chirurgischen Eingriffen (z.B. Wundversorgung) und Untersuchungen bei Angstpatienten optimal, da die Narkose mittels „Aufwachspritze“ jederzeit beendet werden kann.
Die Inhalationsnarkose zeichnet sich durch die Steuerbarkeit und die Versorgung mit ausreichend Sauerstoff aus. Den Tieren wird mittels einer Atemmaske oder eines Tubus ein Sauerstoff- Narkosegasgemisch zugeführt.
Bei beiden Narkosearten ist eine Nahrungskarenz von mind. 9 Stunden notwendig, Ausnahme: Nager

Normalwerte für Vitalparameter